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- 2) Magdeburg aus dem Tragschrauber - Wählen Sie Ihren Stadtteil
Sie entscheiden, welche Luftbilder Ihr Kalender zeigen soll – ich kümmere mich um die professionelle Umsetzung. Wählen Sie Ihre Lieblingsmotive aus über 1.000 Luftbildern von Magdeburg oder greifen Sie auf bereits zusammengestellte Themenkalender zurück. Dieser individuelle Zusammenstellungsservice gehört selbstverständlich ohne Mehrkosten zu jedem Luftbildkalender.
Diese Galerie zeigt eine Auswahl außergewöhnlicher Luftaufnahmen Magdeburgs aus großer Höhe. Sämtliche Motive entstanden ausschließlich aus einem Tragschrauber und eröffnen beeindruckende Panoramablicke auf ganze Stadtteile, Wohngebiete, Gewerbestandorte und die weitläufige Elblandschaft. Aus dieser Perspektive werden die Dimensionen und die Struktur der Landeshauptstadt auf eindrucksvolle Weise sichtbar.
Die gezeigten Luftbilder dienen als Beispiel für die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten Ihres individuellen Magdeburger Luftbildkalenders. Anders als beim Standardkalender können die Motive frei zusammengestellt werden. Unternehmen, Institutionen und Behörden haben die Möglichkeit, genau die Stadtteile oder Ansichten auszuwählen, die für ihren Standort, ihre Kunden oder ihre Unternehmensgeschichte von besonderer Bedeutung sind.
Da Magdeburg über viele Jahre hinweg systematisch aus dem Tragschrauber fotografiert wurde, steht ein umfangreiches Luftbildarchiv mit Aufnahmen nahezu aller Stadtteile zur Verfügung. Dadurch lässt sich jeder Kalender individuell gestalten – von historischen Quartieren über moderne Wohngebiete bis hin zu Industrie- und Gewerbestandorten oder den Elbauen.
Selbstverständlich können alle Kalender mit Ihrem Firmenlogo personalisiert und auf Wunsch um einen QR-Code ergänzt werden. So entsteht ein hochwertiger Werbekalender, der nicht nur außergewöhnliche Luftbildfotografie präsentiert, sondern zugleich die enge Verbundenheit Ihres Unternehmens mit Magdeburg eindrucksvoll unterstreicht.
Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Das unerlaubte Speichern der Bilder sowie das Erstellen von Screenshots sind als Urheberrechtsverletzung nicht gestattet und werden erfasst.